Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung

Gemäß §312g, Absatz 2, Satz 1 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht für Verträge über Freizeitveranstaltungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Dies trifft auf die durch die SGE angebotenen Online-Tickets bzw. Veranstaltungen zu, insofern kann die Willenserklärung des Kunden zur Bestellung von Online-Tickets nicht wiederrufen werden.